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Was wäre wenn…

… die Ein-Kind-Politik Chinas in der ganzen Welt gelten würde?

Diese Frage habe ich mir gestellt und habe eine Idee. Danke Sascha, der mir diese Methode beigebracht hat, neue Buchideen zu entwickeln.

Ich bin dabei, einen neuen Roman zu schreiben. In meinem Kopf ist soviel Wust und Wirr Warr, da ich soviele Ideen im Kopf habe, aber es geht gut voran. „An fernen Ufern“ ist der Arbeitstitel und ich hoffe, es wird gut. Hier habt ihr schon einmal einen kleinen Vorgeschmack, damit ihr wisst, in welche Richtung es geht. Diese Gesetze sind frei erfunden und bilden den Grundstock meines neuen Buches.

 

Auszug aus dem Demografischen Gesetz in seiner Neufassung, verabschiedet vom Interkontinentalen Rat.

[…]

§16 Als Familie wird ein Personengefüge definiert, dass im Sinne des §63a,b aus mind. Zwei männlichen Bevölkerungsangehörigen besteht, die genetisch miteinander in direkter Linie verwandt sind. Personen, die darüber hinaus als Familienmitglieder definiert werden, gehören ausdrücklich nicht dazu.

[…]

§49b Zur Eindämmung der Bevölkerungsexplosion und der weiteren Sicherung der Ressourcen des Planeten wird verfügt, dass es jeder Familie i.S.d. §16 gestattet ist, ein (als Ziffer: 1) Kind zu zeugen. Darüber hinausgehende Kinder werden unter Strafe gestellt

§49c Das Kind hat durch ordentliche Tätigkeiten dafür zu sorgen, dass seine Familie versorgt wird. Dazu zählt die Gesundheits-, Versicherungs- und Altersvorsorge, sowie weitere finanzielle Aufwendungen, die zur Erhaltung der Familie notwendig sind. Ausnahmen sind im § 89 geregelt

 […]

§63a, b Als vollwertige Mitglieder der Bevölkerung werden männliche Nachkommen angesehen. Sie sind für die Verrichtung der von der Regierung vorgeschriebenen Tätigkeiten auszubilden und haben als Einzige ein Recht auf die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.

[…]

§89 Mit Reform Nummer 28/5/9086 wird verfügt, dass weibliche Nachkommen, die ordnungsgemäß nach §49b in eine Familie geboren werden, mit der Geschlechtsreife in die Obhut des Staates übergeben wird. Die weibliche Person bleibt bis zu ihrem Tod Eigentum der Regierung.

§89a Die Geschlechtsreife wird über ein System ermittelt, dass dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Mit Verabschiedung des Gesetzes in der o.G. Reform ist dieses System zum derzeitigen Zeitpunkt die Variante der Mikrochips der Kemra Corporation.

§89b Die Familie erhält eine Aufwandsentschädigung für die bisher geleiste Aufzucht des weiblichen Nachkommens.

§90 Wird das weibliche Baby nach der Geburt durch äußere Gewalteinwirkung getötet, so wird die Familie dafür nach geltendem Recht bestraft. Darüber hinaus verliert die Familie ihr Recht auf ein weiteres Kind.

§91 Sollte ein Nachkomme aufgrund von Krankheit oder anderen, nicht vorhersehbaren Einflüssen die Geschlechtsreife nicht erreichen, so ist es der Familie auf Antrag gestattet eine weitere Zeugung vorzunehmen.

[…]

§101 Die Zeugung des Kindes geschieht unter kontrollierten Bedingungen in einem von der Regierung überwachtem Frauenhaus. Eine Zeugung außerhalb dieser Einrichtung wird geahndet.

§101a Ein Anrecht auf Geschlechtsverkehr mit einer selbstgewählten Frau besteht nicht.

§101b Mit Vollzug des Geschlechtsaktes verliert der Mann jegliches Recht auf Umgang mit der von ihm begatteten Frau. Die Regierung teilt dem Erzeuger den Zeitpunkt der Geburt mit.

[…]

§106 Die Geburt  der Kinder geschieht unter kontrollierten Bedingungen in einem behördlichen Geburtenhaus.  Eine Geburt innerhalb des familiären Umfelds wird geahndet.

[…]

§120 Eine Zuwiderhandlung gegen die vom Interkontinentalen Rat verabschiedeten Gesetz wird mit empfindlichen Strafen, in Sonderfällen nach einstimmigem Beschluss des Rats mit dem Tod geahndet.

4 Kommentare

  • Kari

    Danke für das liebe Feedback. Ich bin fleißig dabei und schreibe. Ich weiß wo die Reise hingehe, bin mir nur noch nicht über die einzelnen Stationen im Klaren. Das kommt bei mir aber während des Schreibens.

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